AGB
§ 1 Vertragsabschluss
Bei Vertragsschluss werden die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand des Vertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Besteller durch
Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware anerkannt. Widersprechende allgemeine
Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Tintenprofi24 GbR,
um in den Vertrag einbezogen zu werden.
§ 2 Lieferfristen und Gefahrübergang
1. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem MSZoll wegen fehlender oder nicht rechtzeitiger
Selbstbelieferung unverschuldet nicht zur Lieferung; in der Lage ist und alle zumutbaren Anstrengungen
unternommen hat, um die Ware zu beschaffen. Gelingt dies nicht, so kann der Besteller vom Vertrag
zurücktreten.
2. Unvorhergesehene, von MSZoll nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf,
kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport oder andere
Fabrikationsunterbrechungen entbinden MSZoll für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung.
Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Wird ein vereinbarter
Liefertermin nicht eingehalten, so kann der Besteller nach einer angemessenen Nachfristsetzung vom Vertrag
zurücktreten. Als angemessene Nachfrist wird von beiden Seiten ein Zeitraum von zwei Wochen vereinbart.
3. Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von MSZoll. Bei abweichendem Lieferort erfolgt die Lieferung
auf jeden Fall auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Sitz der Firma MSZoll, falls nichts anderes
schriftlich vereinbart worden ist.
4. Die Gefahr geht mit der übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person
auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn eigene Transportmittel verwendet werden.
Tintenprofi24 GbR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten
des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern.
Dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung</U></b></p>
1. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzug ab Sitz der Firma MSZoll. Alle Versandkosten,
insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie die jeweilige,
gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
2. Die vereinbarten Preise sind in voller Höhe sofort bei übergabe zur Zahlung fällig, sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3. Ist der jeweils gültige Listenpreis für den Kaufgegenstand oder die zu erbringende Leistung
zum Zeitpunkt derLieferung niedriger als der im zugrundeliegenden Vertrag genannte Preis,
so hat der Besteller nur den Listenpreis zu bezahlen. Eine einseitige Preiserhöhung
auf die Höhe des Marktpreises durch Tintenprofi24 GbR ist zulässig, soweit sich der
Listenpreis für die zu liefernden Geräte oder Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen
erhöht hat, insbesondere bei längerfristigen Verträgen, bei denen zwischen Vertragsschluss und
Lieferzeitpunkt mehr als zwei Monate liegen.
Dies ist dem Besteller vor dem vereinbarten Lieferzeitpunkt schriftlich mitzuteilen.
4. Nach Verzugseintritt berechnet MSZoll Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils
gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren
Verzugsschadens vorbehalten. Der Besteller hat gegenüber Forderungen der Firma MSZoll kein
Zurückbehaltungsrecht es sei denn, der Gegenanspruch besteht aus einer unbestrittenen bzw.
rechtskräftig festgestellten Forderung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich,
soweit diese Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche
aus den Verträgen können vom Besteller nur mit Zustimmung der Firma MSZoll an Dritte
abgetreten werden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Alle Waren, Programme, Datenträger etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur
Erfüllung sämtlicher Ansprüche der Firma MSZoll gegenüber dem Besteller Eigentum der
Firma Tintenprofi24 GbR. Bei Verarbeitung wird die Firma Tintenprofi24 im Verhältnis des
Wertes der neu hergestellten Sache zu der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache
Miteigentümer an der neu hergestellten Sache. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der
Besteller für die Firma Tintenprofi24 vor, ohne dass hieraus der Firma Tintenprofi24
Verpflichtungen erwachsen.
§ 5 Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Dieser Vertrag richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
2. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Firma Tintenprofi24 GbR vereinbart.
§ 6 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam werden,
bleibt dieser Vertrag im übrigen wirksam.
Dorfen im Januar 2026
